Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen Malerei Reiter („Unternehmer“ bezeichnet) und dem Kunden für das gegenständliche Rechtsgeschäft.
Es gelten alle in Betracht kommenden, im ÖNORMEN- Verzeichnis enthaltenen Normen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Im Fall von Widersprüchen oder Unklarheiten gelten die Bestimmungen in folgender Rangordnung: a) einzelvertragliche Bestimmungen (Kostenvoranschlag, Leistungsverzeichnis, Anbot, Auftrag, etc.); b) AGB; c) in Betracht kommende Ö-Normen;
Diese AGB behalten nach erstmaligen Vertragsabschluss ihre Gültigkeit auch bei weiteren Geschäften, selbst wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden, bis andere Bedingungen vereinbart werden.

Angebot/Kostenvoranschlag
Die Angebote der Malerei Reiter sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, sobald die Malerei Reiter eine schriftliche Auftragsbestätigung gegeben hat, spätestens aber dann, sobald die Arbeiten durch die Malerei Reiter beginnen.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr auf Richtigkeit übernommen werden, daher sind Kostenvoranschlage unverbindlich.
Es können sich aufgrund von Zusatzaufträgen, Änderung des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Erhöhung der Materialpreise die Kosten erhöhen. Diese können dem Vertragspartner ohne weiters in Rechnung gestellt werden.

Preis
Mangels gesonderter Vereinbarung ist die Malerei Harald Reiter berechtigt, die von ihr zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem ihr darauf entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
Regieleistungen werden laut tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Im Angebot sind angeführte Mengen oder Massen bzw. Arbeits- und Gerätestunden nur als unverbindlicher Richtwert angegeben. Sollte eine Arbeitsleistung in Regie vereinbart werden, so wird die Anzahl der Stunden ab Arbeitsbeginn (z.B.: 7.00 – 16.30 entspricht 9 Arbeitsstunden und ½ Stunde Pause) am Firmensitz bis zum Wiedereintreffen am Firmensitz verrechnet. Zu erwartende zusätzliche Kosten zum Regie-Stundensatz sind je nach Vereinbarung im Auftragsschreiben festgehalten, z.B.: Kosten für Kilometergeld und Kleingerätestunden.
Bei gemischten Waren wie Farben und Lacke, sind auch bei Kleinaufträgen, die zu mischende Mindestmenge zu bezahlen.
Dem Fall eines vereinbarten Preises liegt die Annahme zugrunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zug erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen die Malerei Harald Reiter zusätzliche Leistungen, Änderungen der Umstände der Leistungserbringung, die nicht der Risikosphäre der Malerei Harald Reiter zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung.
Alle von der Malerei Harald Reiter genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls sechs Monate gültig. Sollten sich die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung oder der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Fläche ohne, dass die Malerei Harald Reiter darauf Einfluss hat, ändern, so werden die Preise entsprechend erhöht.

Retourware
Bei der Malerei Harald Reiter erworbene Artikel sind von einer Retoure ausgeschlossen, wenn diese geöffnet, beschmutzt, gebraucht vorgelegt werden, bzw. durch unsachgemäße Lagerung unbrauchbar gewordene Farben/Lacke/Produkte. Des Weiteren werden Teil-Gebinde bzw. für den Kunden spezielle gemischte Farben von der Retoure ausgeschlossen. Sollte die Malerei Harald Reiter aus Kulanzgründen eine Retoure annehmen, behält sie sich eine dem Aufwand entsprechende Manipulationsgebühr vor, die vom Kunden zu begleichen ist.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind, wenn nicht anders schriftlich von der Malerei Reiter festgehalten:
Nach Erhalt der Rechnung, ohne jeglichen Abzug.
Die Malerei Reiter ist jederzeit berechtigt, Teilrechnungen zu legen, nach Fertigstellung eine Schlussrechnung.
Sollte es zu Mahnungen kommen, verpflichtet sich der Vertragspartner einen Mahnbeitrag von EUR 5,00 /Mahnung zu bezahlen, sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a.

Verwahrungspflicht
Für Beschädigungen und den Verlust (Diebstahl) der auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte hat der Vertragspartner einzustehen und die Malerei Harald Reiter völlig schad- und klaglos zu halten, insbesondere wenn der Vertragspartner keinen zur Aufbewahrung von Material und Maschinen geeigneten und ausreichend verschließbaren Raum zu Verfügung stellt.
Ausführungsbedingungen
Der Vertragspartner hat der Malerei Harald Reiter die unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme zu ermöglichen.

Termine
Die Überschreitung von der Malerei Harald Reiter genannter Termine bis zu einer Woche gilt jedenfalls als genehmigt. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten durch die Malerei Harald Reiter, ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. sonstiger für ihre Leistung erforderlicher Vorarbeiten. Sollte sich aus Gründen der Nichtfertigstellung der Beginn der Arbeiten seitens der Malerei Harald Reiter verzögern, ist die Malerei Harald Reiter berechtigt, die Arbeiten erst ab entsprechender Fertigstellungsmeldung zu beginnen und erstreckt sich die Frist für die Herstellung durch die Malerei Harald Reiter dementsprechend, ohne dass die Folgen des Leistungsverzuges oder sonstige Folgen eintreten.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Malerei Harald Reiter.

Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft hat der Vertragspartner der Malerei Harald Reiter die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und verjähren Ersatzansprüche binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab Leistungserbringung.

Gewährleistung
Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Fertigstellung. Der Vertragspartner hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gemäß § 377 HGB/UGB.

Prüf- und Warnpflicht
Die Malerei Harald Reiter trifft keine über den üblichen Umfang hinausgehende, besondere Prüf- und Untersuchungspflicht. Der Vertragspartner leistet Gewähr dafür, dass die von der Malerei Harald Reiter zu bearbeitenden Wände etc. alle Voraussetzungen für eine sach- und fachgerechte Werkausführung besitzen.

Aufrechnungsverbot
Der Vertragspartner ist nicht zur Aufrechnung von ihm gegen die Malerei Harald Reiter zustehenden Forderungen mit solchen der Malerei Harald Reiter gegenüber dem Vertragspartner berechtigt. Dies gilt unabhängig vom Rechtsgrund, auf den sich die Forderung des Vertragspartners stützt.

Leistungsverweigerungsverbot
Selbst gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Entgelts, der das doppelte der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbehebung nicht übersteigen darf.

Formvorschriften
Sämtliche an die Malerei Harald Reiter gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.

Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.

Zessionsverbot
Der Auftragsnehmer ist nicht berechtigt, die ihm aus dem Vertrag gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen ohne dessen Zustimmung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.

Gerichtsstand
Soweit nicht ein Verbrauchergeschäft vorliegt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten das am Sitz der Malerei Harald Reiter sachlich zuständige Gericht zuständig.

Datenschutz personenbezogener Daten

Wir nehmen die Sicherheit ihrer Daten ernst! Die Verarbeitung ihrer Daten durch uns erfolgt im Rahmen Ihrer Anfrage oder Ihrer Bestellung. Eine Nutzung Ihrer Daten erfolgt nur, wenn sie uns hierfür ihre Einwilligung geben, ein Gesetz es zulässt oder dies zur Erfüllung ihres Vertrages (Bestellung, Anfrage, etc.) notwendig ist. Dies betrifft z.B. die Weitergabe der Lieferadresse an externe Produzenten oder Unternehmen. Juristisch formuliert heißt es: „die Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nur, sofern es die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses mit dem betroffenen erforderlich macht“.
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